TRGS 553 Dokumentation für Schreinereien — digital und BG-ready
Schreinereien aller Größen dokumentieren TRGS-553-Pflichten mit HolzstaubTRGS — vom Absaugprotokoll bis zum BG-Audit-Export, in unter 15 Minuten eingerichtet.
Kostenlos einsteigen — in 15 Minuten eingerichtetTypische Herausforderungen in Ihrem Betrieb
Kein Arbeitsschutzbeauftragter
Der Inhaber macht alles selbst — Produktion, Akquise, Verwaltung, Arbeitsschutz. Für Papierkram bleibt keine Zeit.
TRGS 553 Neufassung unbekannt
Die Neufassung vom Februar 2025 hat die Dokumentationspflichten verschärft. Unklar, was sich geändert hat und welche Protokolle jetzt zusätzlich nötig sind.
BG-Audit-Angst
Fehlende oder veraltete Protokolle führen zu Beanstandungen und erhöhten Beiträgen. Ohne strukturierte Dokumentation ist das Risiko hoch.
HolzstaubTRGS löst diese Probleme — konkret und praxisnah
- Tägliche Absaugprüfung in 30 Sekunden protokollieren (Smartphone-App)
- Betriebsanweisung Anlage 5 automatisch generieren — Holzart, Maschine, Schutzmaßnahmen vorausgefüllt
- Unterweisungsnachweis digital unterschreiben — kein Verlust von Papierlisten
- BG-Audit-Export mit einem Klick — vollständiger Dokumentenstapel als PDF
- TRGS-553-Änderungen automatisch integriert — immer auf aktuellem Stand
Häufige Fragen
Gilt TRGS 553 auch für Kleinbetriebe unter 5 Mitarbeitern?
Ja. Die TRGS 553 gilt für alle Betriebe, bei denen Holzstaub entsteht — unabhängig von der Betriebsgröße. Auch Ein-Mann-Schreinereien haben alle Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Was passiert wenn beim BG-Holz-Audit Protokolle fehlen?
Fehlende Protokolle führen zu Beanstandungen. Bei Wiederholung drohen Mahngebühren und erhöhte Beiträge. Im Extremfall können Auflagen zur Betriebseinschränkung erlassen werden.
Muss ich für jede Maschine ein separates Protokoll führen?
Die tägliche Sichtprüfung kann als Sammelprotokoll für die gesamte Absauganlage erfolgen. Für die Betriebsanweisung nach Anlage 5 empfiehlt sich jedoch eine Differenzierung nach Maschine und Holzart.
Gilt die Unterweisungspflicht auch für Auszubildende?
Ja. Die Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildender. Die Unterweisung muss dokumentiert und mindestens jährlich wiederholt werden.
Reicht eine einmalige Unterweisung oder muss sie jährlich wiederholt werden?
Eine einmalige Unterweisung reicht nicht aus. Die Unterweisung muss mindestens jährlich wiederholt werden — und jedes Mal mit Unterschrift dokumentiert. HolzstaubTRGS erinnert automatisch.
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