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Absaugtechnik7 Min. Lesezeit

Absauganlage prüfen: Täglich, monatlich, jährlich — alle Protokollpflichten für Schreinereien

1. Warum ist die Absauganlage das Herzstück der TRGS-553-Compliance?

Die Absauganlage ist das wichtigste technische Schutzinstrument gegen Holzstaub-Exposition. Die TRGS 553 setzt auf den Technikvorrang: Erst wenn die technischen Schutzmaßnahmen — allen voran eine funktionsfähige Absauganlage — ausgeschöpft sind, kommen organisatorische Maßnahmen und PSA zum Einsatz.

Eine nicht oder schlecht funktionsfähige Absauganlage bedeutet: Der AGW von 2 mg/m³ für Hartholzstaub wird sehr wahrscheinlich überschritten. Gleichzeitig ist jede Prüfung zu dokumentieren — lückenhafte Protokolle sind das häufigste Beanstandungsthema bei BG-HOLZ-Betriebsbesichtigungen.

2. Tägliche Sichtprüfung: Was muss protokolliert werden?

Die tägliche Sichtprüfung der Absauganlage ist in der TRGS 553 02/2025 als Pflicht verankert. Folgende Punkte sind zu prüfen und zu dokumentieren:

  • Datum und Name des Prüfers
  • Sichtbare Mängel an Rohrleitungen, Absaugstutzen und Verbindungen
  • Saugleistung (subjektive Einschätzung, ob die Anlage normal arbeitet)
  • Befund: unauffällig / Mängel festgestellt (mit Beschreibung)
  • Bei Mängeln: eingeleitete Sofortmaßnahmen

3. Monatliche Funktionskontrolle

Einmal monatlich ist eine vertiefte Funktionskontrolle durchzuführen:

  • Differenzdruckmessung am Filter (Vergleich mit Herstellerangabe)
  • Filtercheck: Füllstand, Beschädigung, Reinigungsintervall
  • Abluftcheck: Austritt am korrekten Punkt, keine Staubbelastung im Raum
  • Kontrolle der Ventilatordrehzahl und Motortemperatur

4. Jährliche Prüfung nach BetrSichV § 11

Einmal jährlich muss die Absauganlage durch eine befähigte Person nach BetrSichV § 11 geprüft werden. Eine befähigte Person ist jemand, der aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die Sicherheit von Arbeitsmitteln beurteilen kann.

Das Ergebnis der Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden — inklusive festgestellter Mängel, eingeleiteter Maßnahmen und Freigabe für den weiteren Betrieb.

5. Filterwechsel: Wie oft und nach welchen Kriterien?

Der Filterwechsel ist nicht fest terminiert, sondern abhängig von Differenzdruck, Anlagentyp und Staubanfall. Typische Intervalle liegen bei 3–6 Monaten für Sackfilter, bei 1–3 Monaten für Kartuschenfilter bei hohem Staubanfall.

Jeder Filterwechsel muss dokumentiert werden — Datum, Name, verwendeter Filtertyp. Diese Dokumentation ist Pflichtbestandteil des BG-Audit-Nachweises.

6. Häufige Fehler bei Absauganlagen-Protokollen

  • Fehlende tägliche Protokolle (nur sporadisch eingetragen)
  • Undatierte Einträge oder fehlende Prüfer-Nennung
  • Filterwechsel nicht dokumentiert
  • Jährliche Prüfung überfällig oder durch nicht befähigte Person durchgeführt
  • Mängel festgestellt, aber keine Maßnahmen dokumentiert

7. Wie HolzstaubTRGS alle Prüfintervalle automatisch trackt

HolzstaubTRGS gibt vor jedem Protokoll die Pflichtfelder vor — kein Feld wird vergessen. Erinnerungen für Filterwechsel, monatliche Prüfung und Jahresprotokoll werden automatisch per E-Mail gesendet. Der BG-Audit-Export enthält alle Protokolle gebündelt als PDF.

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