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Grenzwerte6 Min. Lesezeit

AGW Holzstaub 2 mg/m³: Warum Hartholzstaub krebserzeugend ist und was das für Ihren Betrieb bedeutet

1. Was ist A-Staub?

A-Staub bezeichnet den einatembaren Anteil von Holzstaub — Partikel, die so fein sind, dass sie tief in die Atemwege eindringen können. Bei Laubhölzern (Hartholz) nach DIN EN 350-2 ist dieser Staub als krebserzeugend der Kategorie 1 eingestuft.

Zu den Laubhölzern mit hoher A-Staub-Relevanz gehören insbesondere: Eiche, Buche, Ahorn, Esche, Erle, Birke, Nuss und Kirsche.

2. Krebserzeugend — wissenschaftlicher Hintergrund

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft Hartholzstaub in die höchste Kategorie (Gruppe 1 — krebserzeugend beim Menschen) ein. Primär dokumentiert ist das Risiko für Nasennebenhöhlenkrebs (Adenokarzinom der Nasennebenhöhlen), das bei langjährig exponierten Holzarbeitern signifikant erhöht ist.

3. Der AGW von 2 mg/m³: Verbindliche Grenze seit TRGS 553 02/2025

Seit der Neufassung der TRGS 553 im Februar 2025 gilt für einatembaren Hartholzstaub ein verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 2 mg/m³. Betriebe müssen nachweisen, dass dieser Wert eingehalten wird — oder Maßnahmen dokumentieren, wenn er nicht eingehalten werden kann.

Für Weichholzstaub (Nadelhölzer wie Fichte, Kiefer, Lärche) gilt ein separater Grenzwert von 2 mg/m³ als Gesamtstaub.

4. Holzarten mit A-Staub-Relevanz

Folgende Holzarten erzeugen bei der Bearbeitung krebserzeugenden A-Staub:

  • Eiche (Quercus spp.)
  • Buche (Fagus sylvatica)
  • Ahorn (Acer spp.)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Erle (Alnus spp.)
  • Birke (Betula spp.)
  • Kirsche (Prunus avium)
  • Walnuss (Juglans regia)

5. Maschinenpositivliste: Grenzwert einhalten mit Stand-der-Technik-Absaugung

Die Maschinenpositivliste der TRGS 553 zeigt, welche Maschinen mit einer Stand-der-Technik-Absauganlage den AGW einhalten können. Für Maschinen außerhalb der Liste oder bei Betriebszeiten oberhalb der dokumentierten Grenzwerte gelten zusätzliche Anforderungen.

6. Was passiert bei Grenzwertüberschreitung?

Kann der AGW trotz optimaler Absauganlage nicht eingehalten werden, sind folgende Maßnahmen zwingend:

  • Betriebszeitbeschränkung der betreffenden Maschine
  • Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutzmaske mindestens FFP3
  • Dokumentation der Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung

7. Wie HolzstaubTRGS den AGW-Nachweis dokumentiert

HolzstaubTRGS enthält die aktuelle Maschinenpositivliste integriert. Beim Einrichten einer Maschine werden automatisch die geltenden Betriebszeitlimits angezeigt. Das System warnt, wenn Betriebszeiten sich dem Limit nähern. Alle Nachweise sind im BG-Audit-Export enthalten.

HolzstaubTRGS dokumentiert AGW-Einhaltung und Maschinenpositivliste automatisch.

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