AGW 2 mg/m³ Holzstaub: Welche Maschinen sind kritisch — und wie lange dürfen sie mit Hartholz laufen?
Die Maschinenpositivliste der TRGS 553 legt Betriebszeitbeschränkungen für bestimmte Maschinen fest. Welche Maschinen betroffen sind und was Betriebe dokumentieren müssen.
Der AGW von 2 mg/m³ — was bedeutet das für den Maschineneinsatz?
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 2 mg/m³ für einatembaren Hartholzstaub ist seit der TRGS-553-Neufassung im Februar 2025 verbindlich. In der Praxis stellt sich für viele Schreinereien und Tischlereien die Frage: Welche Maschinen erzeugen so viel Staub, dass der AGW ohne besondere Maßnahmen überschritten wird?
Die Antwort gibt die Maschinenpositivliste der TRGS 553.
Die Maschinenpositivliste TRGS 553: Was ist geregelt?
Die Maschinenpositivliste listet Holzbearbeitungsmaschinen auf, bei denen eine Stand-der-Technik-Absauganlage den AGW von 2 mg/m³ einhalten kann. Für Maschinen auf der Liste gilt: Solange die Absauganlage funktionsfähig ist und regelmäßig gewartet wird, muss der AGW nicht separat gemessen werden.
Für Maschinen außerhalb der Liste oder bei Betrieb unter abweichenden Bedingungen sind Messungen oder zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Maschinen mit Betriebszeitbeschränkung
Bestimmte Maschinen sind nur mit Betriebszeitbeschränkungen in der Positivliste aufgeführt. Beispiel:
- Bandsägen (handgeführtes Werkstück): Maximal 1 Stunde pro Schicht mit Hartholz
- Handschleifarbeiten: In der Regel PSA-Pflicht (FFP3-Maske)
Die genauen Werte sind in der TRGS 553 02/2025 Positivliste dokumentiert.
Maschinen, die den AGW einhalten — Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Maschine als AGW-konform gilt:
- Die Maschine ist in der Positivliste der TRGS 553 aufgeführt
- Eine funktionstüchtige Absauganlage nach Stand der Technik ist angeschlossen
- Die tägliche Sichtprüfung wird protokolliert
- Filterwechsel erfolgt nach Herstellerangabe und wird dokumentiert
- Die jährliche Prüfung nach BetrSichV § 11 ist aktuell
Was passiert wenn die Betriebszeit überschritten wird?
Bei Überschreitung der Betriebszeitbeschränkung:
- Messung der tatsächlichen Staubexposition erforderlich
- Bis zum Messergebnis: PSA-Pflicht (Atemschutzmaske FFP3)
- Ergebnis in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
- Ggf. organisatorische Maßnahmen (Arbeitsaufteilung, Schichtbegrenzung)
Praktische Empfehlung für Betriebe
- Maschinen identifizieren: Welche Maschinen werden mit Hartholz betrieben?
- Positivliste prüfen: Stehen alle Maschinen drauf? Welche Limits gelten?
- Betriebszeiten tracken: Bei betriebszeitbeschränkten Maschinen täglich protokollieren
- Absauganlage prüfen: Täglich, monatlich, jährlich — Prüfprotokoll führen
HolzstaubTRGS enthält die aktuelle Maschinenpositivliste integriert — kein Nachschlagen mehr nötig.
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